NIS2-Meldepflichten: Kein Spielraum bei Sicherheitsvorfällen
Die NIS2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Meldung von Sicherheitsvorfällen erheblich. Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen **innerhalb enger Fristen** reagieren und melden. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert empfindliche Bußgelder. Dieser Artikel erklärt die Meldepflichten im Detail und zeigt, wie Sie einen funktionierenden Incident-Response-Prozess aufbauen.
Die drei Meldestufen im Überblick
**Stufe 1: Frühwarnung (innerhalb von 24 Stunden)**
Nach Kenntnisnahme eines erheblichen Sicherheitsvorfalls müssen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung an die zuständige Behörde (in Deutschland: das BSI) übermitteln. Diese muss enthalten:
**Stufe 2: Vorfallmeldung (innerhalb von 72 Stunden)**
Innerhalb von 72 Stunden folgt eine detailliertere Meldung mit:
**Stufe 3: Abschlussbericht (innerhalb von einem Monat)**
Spätestens einen Monat nach der Vorfallmeldung ist ein Abschlussbericht fällig, der enthält:
Was ist ein "erheblicher Sicherheitsvorfall"?
Nicht jeder Vorfall muss gemeldet werden. Als erheblich gilt ein Vorfall, der:
**Wichtig:** Im Zweifel melden! Eine unnötige Meldung ist weniger problematisch als eine versäumte Meldung. Das BSI wird Sie nicht für übermäßige Vorsicht bestrafen.
Incident-Response-Prozess aufbauen
Ein funktionierender Incident-Response-Prozess ist Voraussetzung, um die Meldepflichten einhalten zu können:
**1. Vorbereitung:**
**2. Erkennung und Analyse:**
**3. Eindämmung und Beseitigung:**
**4. Wiederherstellung und Nachbereitung:**
Fazit
Die NIS2-Meldepflichten erfordern **schnelle Reaktion und klare Prozesse**. Unternehmen, die erst im Ernstfall über ihr Vorgehen nachdenken, werden die 24-Stunden-Frist kaum einhalten können. Investieren Sie jetzt in einen Incident-Response-Prozess, schulen Sie Ihr Team und führen Sie regelmäßig Übungen durch.