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KI und Urheberrecht: Was Unternehmen in Deutschland beachten müssen

·6 Min. Lesezeit

KI-generierte Inhalte und das deutsche Urheberrecht

Die Frage, wem KI-generierte Inhalte gehören, beschäftigt Juristen und Unternehmen gleichermaßen. Das deutsche Urheberrecht wurde für menschliche Schöpfer konzipiert — und stößt bei künstlicher Intelligenz an seine Grenzen. Für Unternehmen, die KI produktiv einsetzen, ergeben sich daraus **konkrete rechtliche Risiken**.

Sind KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt?

Nach deutschem Recht entsteht Urheberrechtsschutz nur an **persönlichen geistigen Schöpfungen** (§ 2 UrhG). Das setzt einen menschlichen Urheber voraus. Rein KI-generierte Inhalte genießen daher in der Regel keinen Urheberrechtsschutz.

Das bedeutet in der Praxis:

KI-generierte Texte: Kein Urheberrechtsschutz, wenn sie ohne wesentliche menschliche Bearbeitung verwendet werden
KI-generierte Bilder: Ebenfalls grundsätzlich nicht geschützt — Wettbewerber dürfen sie frei verwenden
KI-generierter Code: Auch hier fehlt es am menschlichen Schöpfungsakt
Achtung: Wenn Sie erhebliche kreative Eigenleistung in die Erstellung des Prompts oder in die Nachbearbeitung stecken, kann unter Umständen ein sogenanntes Bearbeitungsurheberrecht entstehen. Die Rechtslage ist hier allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Das Risiko auf der Eingabeseite

Ein häufig unterschätztes Risiko liegt auf der **Trainingsseite** der KI-Modelle. Wenn ein Modell mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert wurde, könnten generierte Ausgaben diese Inhalte reproduzieren.

Für Unternehmen bedeutet das:

Prüfpflicht: Kontrollieren Sie KI-generierte Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen
Dokumentation: Halten Sie fest, welche Inhalte KI-generiert sind und welche menschlich erstellt
Lizenzbedingungen beachten: Jeder KI-Anbieter hat eigene Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Rechte an den Ergebnissen

Praktische Handlungsempfehlungen

1. **Kennzeichnung**: Entwickeln Sie eine interne Policy zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Der EU AI Act wird hier künftig Transparenzpflichten vorsehen.

2. **Menschliche Überarbeitung**: Bearbeiten Sie KI-generierte Inhalte substanziell, um potenziell Urheberrechtsschutz zu begründen.

3. **Keine geschützten Werke eingeben**: Speisen Sie keine urheberrechtlich geschützten Texte oder Bilder Dritter in KI-Tools ein — das könnte eine unerlaubte Vervielfältigung darstellen.

4. **Rechtliche Beratung**: Bei geschäftskritischen Inhalten sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Ausblick

Die Rechtslage wird sich in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Der EU AI Act und anstehende Gerichtsentscheidungen werden für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre internen Richtlinien regelmäßig anpassen.

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