Was ist der Cyber Resilience Act?
Der **Cyber Resilience Act (CRA)** ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für **alle Produkte mit digitalen Elementen** einführt. Das betrifft Hardware und Software gleichermaßen – von IoT-Geräten über Desktop-Anwendungen bis hin zu SaaS-Plattformen.
Zeitplan
**Wichtig:** Die Übergangsfristen laufen bereits. Unternehmen, die Software entwickeln oder vertreiben, müssen **jetzt** mit der Vorbereitung beginnen.
Wen betrifft der CRA?
Direkt betroffen
Auch Open-Source betroffen?
**Ja, mit Einschränkungen.** Open-Source-Projekte, die kommerziell genutzt oder als Teil eines kommerziellen Produkts vertrieben werden, fallen unter den CRA. Rein ehrenamtliche Open-Source-Projekte sind ausgenommen, aber die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer eindeutig.
Die wichtigsten Anforderungen
1. Security by Design
Sicherheit muss **von Anfang an** in den Entwicklungsprozess integriert werden. Nachträgliches Patchen reicht nicht mehr.
2. Schwachstellen-Management
3. Software Bill of Materials (SBOM)
Jedes Produkt muss eine maschinenlesbare **Auflistung aller verwendeten Softwarekomponenten** enthalten. Dazu gehören Open-Source-Bibliotheken und deren Lizenzen.
4. Meldepflichten
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen müssen innerhalb von **24 Stunden** an die ENISA (EU-Agentur für Cybersicherheit) gemeldet werden.
5. CE-Kennzeichnung
Softwareprodukte benötigen künftig eine **CE-Kennzeichnung**, die die Konformität mit dem CRA bestätigt.
Praktische Schritte zur Vorbereitung
| Schritt | Maßnahme | Priorität |
|---|---|---|
| 1 | Produktinventar erstellen: Welche Software vertreiben wir? | Hoch |
| 2 | SBOM-Prozess einführen | Hoch |
| 3 | Secure Development Lifecycle (SDL) implementieren | Hoch |
| 4 | Vulnerability-Management-Prozess aufsetzen | Mittel |
| 5 | Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle definieren | Mittel |
| 6 | Dokumentation für CE-Konformität vorbereiten | Mittel |
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Sanktionen sind empfindlich:
Fazit
Der Cyber Resilience Act ist keine optionale Empfehlung, sondern wird **EU-Recht**. Softwarehersteller, die frühzeitig in Sicherheitsprozesse investieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Wer wartet, riskiert hohe Strafen und den Verlust des EU-Marktzugangs.