Cyber Resilience Act: Neue Spielregeln für Softwarehersteller
Der **Cyber Resilience Act (CRA)** der EU ist die erste umfassende Regulierung, die Cybersicherheitsanforderungen für **Produkte mit digitalen Elementen** verbindlich vorschreibt. Ab September 2026 treten die ersten Pflichten in Kraft – insbesondere die Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Softwarehersteller und IT-Dienstleister müssen sich jetzt vorbereiten.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Das umfasst:
**Ausgenommen** sind unter anderem reine SaaS-Dienste (die unter NIS2 fallen), Open-Source-Software ohne kommerzielle Nutzung und bereits regulierte Produkte (Medizinprodukte, Kfz).
Die Meldepflicht ab September 2026
Die wohl dringendste Pflicht: Ab September 2026 müssen Hersteller **aktiv ausgenutzte Schwachstellen** in ihren Produkten innerhalb von **24 Stunden** an die ENISA (EU-Agentur für Cybersicherheit) melden.
**Was gemeldet werden muss:**
**Innerhalb von 72 Stunden** muss eine aktualisierte Meldung mit detaillierteren Informationen folgen.
Weitere Pflichten (ab 2027)
Ab Ende 2027 gelten die vollständigen CRA-Anforderungen:
**Achtung für Open-Source-Projekte:** Wenn ein Unternehmen Open-Source-Software kommerziell einsetzt und distribuiert, fällt es unter den CRA. Reine Community-Projekte ohne kommerzielle Absicht sind ausgenommen, aber die Abgrenzung ist im Detail komplex.
Was Sie jetzt tun sollten
**1. Betroffenheit prüfen:**
Stellen Sie Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereit? Dann sind Sie wahrscheinlich betroffen.
**2. Schwachstellenmanagement aufbauen:**
Implementieren Sie einen Prozess, der es Ihnen ermöglicht, Schwachstellen in Ihren Produkten zu erkennen, zu bewerten und zu melden.
**3. SBOM-Prozesse etablieren:**
Beginnen Sie jetzt damit, Software-Stücklisten für Ihre Produkte zu erstellen. Tools wie **Syft, CycloneDX oder SPDX** unterstützen Sie dabei.
**4. Meldeprozesse testen:**
Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb von 24 Stunden eine qualifizierte Meldung absetzen können.
Fazit
Der Cyber Resilience Act wird die **Softwareentwicklung in Europa nachhaltig verändern**. Die Meldepflicht ab September 2026 ist der erste Meilenstein – aber nur der Anfang. Unternehmen, die jetzt mit der Vorbereitung beginnen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.