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Barrierefreiheit im Web 2025: Das BFSG und seine Auswirkungen

·8 Min. Lesezeit

Das BFSG: Barrierefreiheit wird Pflicht

Am **28. Juni 2025** tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre digitalen Angebote müssen barrierefrei gestaltet sein – oder es drohen Bußgelder bis zu **100.000 Euro**.

Was ist das BFSG?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie **European Accessibility Act (EAA)** in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Wen betrifft das Gesetz?

**Betroffen sind Unternehmen, die:**

E-Commerce-Websites oder Online-Shops betreiben
Bankdienstleistungen online anbieten
Telekommunikationsdienste bereitstellen
E-Books oder digitale Medien verkaufen
Personenbeförderungsdienste online anbieten

**Ausgenommen sind:**

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern **und** unter 2 Mio. € Jahresumsatz (nur bei Dienstleistungen)
Rein B2B-Angebote ohne Endkundenverkehr
**Achtung:** Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Auch kleine Shops können betroffen sein.

Welche Anforderungen gelten?

Das BFSG verweist auf die **WCAG 2.1 auf Level AA** als technischen Standard. Die wichtigsten Anforderungen:

**Wahrnehmbarkeit:**

Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (Alt-Texte für Bilder)
Untertitel für Videos und Audioinhalte
Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1)
Responsive Design und Zoom bis 200 % ohne Informationsverlust

**Bedienbarkeit:**

Vollständige Tastaturnavigation
Keine Zeitbegrenzungen oder Möglichkeit zur Verlängerung
Überspringbare Navigationsblöcke
Aussagekräftige Link-Texte

**Verständlichkeit:**

Klare, einfache Sprache
Konsistente Navigation und Struktur
Fehlervermeidung und hilfreiche Fehlermeldungen bei Formularen

**Robustheit:**

Korrekter, valider HTML-Code
Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien
ARIA-Attribute korrekt eingesetzt

Was passiert bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung. Bei Verstößen drohen:

Bußgelder bis zu 100.000 €
Abmahnungen durch Verbände
Untersagung des Angebots

Jetzt handeln: Ihr Fahrplan

1. **Bestandsaufnahme** – Prüfen Sie Ihre Website mit Tools wie axe DevTools oder WAVE

2. **Audit beauftragen** – Lassen Sie einen professionellen Barrierefreiheits-Check durchführen

3. **Maßnahmen umsetzen** – Priorisieren Sie nach Schwere der Barrieren

4. **Erklärung zur Barrierefreiheit** veröffentlichen

5. **Regelmäßig prüfen** – Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess

Bei BENFILO helfen wir Ihnen, Ihre Website **BFSG-konform** zu gestalten – von der Analyse über die Umsetzung bis zur Schulung Ihres Teams.

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